Beat à Porta

1565 – 1581


von Albert Fischer




Ungünstige Voraussetzungen für eine baldige Verwirklichung tridentinischer Reformen im Bistum Chur schufen die im Anschluss an die Bischofswahl von 1565 ausgebrochenen Unruhen. Die in Chur versammelten Kanoniker wählten am 26. Mai 1565 “ohne gem. Gottßhuß rhat vnd Wollen” Beat à Porta zum neuen Oberhirten der Diözese.

Beat à Porta besass wohl das Churer Bürgerrecht, wurde jedoch 1530 im Zehngerichtenbund gelegenen Davos geboren. Sein Vater war dort 1536 Landammann. Nach Abschluss seiner Studien in Freiburg i. Br., Orléans und Paris wurde er 1562 Pfarrer in Feldkirch und erhielt in Chur eine Domherrenpfründe.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Wahl à Portas begann unter massgeblichem Einfluss des Gotteshausbundes ein Aufruhr mit der Wirkung, dass der bereits zum dritten Mal bei Bischofswahlen unterlegene Bartholomäus von Salis zum Gegenbischof aufgestellt wurde. Von Salis, längst zum Spielball seiner Verwandten und der die diözesane Einheit gefährdenden Ziele des Gotteshausbundes geworden, bemächtigte sich mit seinem Anhang des bischöflichen Schlosses auf dem Hof, brachte in Kürze Nachlass und bischöfliche Einkünfte durch und war wahrscheinlich auch für den Brand vom 15. November 1565 und die Zerstörung eines beträchtlichen Teils des Schlosses mitverantwortlich. In der Folge wandten sich beide Parteien um Unterstützung ihrer Kandidaten an Kaiser und Papst. Pius IV. (1559–1565) bestätigte am 24. August 1565 Beat à Porta als rechtmässig gewählten Nachfolger Plantas; im November des gleichen Jahres empfing à Porta in Rom die Bischofsweihe. Am 26. Januar 1566 erliess Kaiser Maximilian II. (1564–1576) seinen Bescheid an den Gotteshausbund, man habe Beat à Porta, kanonisch gewählt und vom Papst konfirmiert, zur rechtmässigen Possess kommen zu lassen. Am 10. Februar 1566 wurden à Porta die Reichsregalien verliehen. Ebenso für Bischof Beat sprachen sich am 4. Juni 1566 die Zünfte der Stadt Chur, der Graue/Obere Bund sowie der Zehngerichtenbund aus; indessen hielt der Gotteshausbund weiter an Bartholomäus von Salis fest. Erst nach mehreren Vermittlungsversuchen der katholischen Eidgenossenschaft konnte Bischof à Porta aus dem Vinschgau bzw. aus Feldkirch zurückkehren und am 2. Januar 1567 in der teilweise zerstörten bischöflichen Residenz auf dem Hof Wohnung nehmen. Unter dem Druck der Stadt Chur hatte Bartholomäus von Salis am 28. Juni 1566 resigniert und Ende des Jahres das Schloss verlassen. 1570 verzichtete er auch auf das Churer Kanonikat; im selben Jahr starb er in Albosaggia im Veltlin. Das Bistum Chur war durch diesen langwierigen Streit und infolge der verschwenderischen Haushaltung von Salis dem Ruin nahe; die gesamte Schadenssumme wurde auf über 100'000 Gulden geschätzt.

 

Nach relativ vier ruhigen Jahren lösten die am 22. November 1574 seitens des Gotteshausbundes erlassenen neuen Artikel, wonach der Churer Bischof diesen Bund als seinen Schutz- und Schirmherrn anzuerkennen und ihm sämtliche Abrechnungen vorzulegen hatte, neue heftige Streitigkeiten aus. Der Bischof verweigerte den geforderten Eid auf diese anmassenden Kapitulationen, da sie eine völlige Umkehrung ursprünglicher Rechtsverhältnisse bedeuteten. Noch im selben Jahr sah sich Beat à Porta gezwungen, auf seine zur Fluchtresidenz gewordene Feste Fürstenburg im Vinschgau auszuweichen und weigerte sich fortan, unter den oben genannten Umständen in die Residenz nach Chur zurückzukehren. 1576 berief er Dompropst und Generalvikar Nicolaus Venosta (1563– 1596) zu seinem Stellvertreter in Chur. Dessen ungeachtet setzte der Gotteshausbund im November 1580 ihnen genehme Leute als Hofmeister für die Verwaltung der bischöflichen Güter ein. Dem Bischof entzog man die weltliche Verwaltung; seine Einkünfte wurden gesperrt. Am 25. Februar 1580 erklärte sich à Porta unter wachsendem Druck des päpstlichen Gesandten Giovanni Francesco Bonhomini zur Resignation bereit, da er dessen Befehl, nach Chur zurückzukehren, weder Folge leisten wollte noch konnte. Seine Resignation wurde mit der Ausstellung eines Pensionsvertrages vom 4. Juni 1581 rechtskräftig, der ihm jährlich eine Rente von 400 Gulden zusicherte.

Anschliessend zog sich à Porta in ein Privathaus in seiner ihm bereits 1576 auf die Präsentation des Erzherzogs Ferdinand von Österreich von Papst Gregor XIII. (1572– 1585) als zusätzliche Einkommensquelle verliehenen Pfarrei St. Johannes d. T. zu Tirol zurück, die auch die Stadt Meran umfasste. 1590 starb Beat à Porta in Tirol und wurde in der Liebfrauenkirche im benachbarten Riffian bestattet.