Johann Franz Dionys Freiherr von Rost

1777–1793


von Albert Fischer




Im Markt Reutte/Tirol erblickte am 14. Januar 1716 Johann Franz Dionys Constanz von Rost das Licht der Welt. Sein Vater, Johann Gaudenz III. Freiherr von Rost, war ein entfernter Verwandter des Churer Fürstbischofs Joseph Benedikt von Rost und stand als Festungskommandant auf Ernberg sowie seit 1738 als Feldmarschallleutnant und Militärdirektor der ober- und niederösterreichischen Länder in engem kaiserlichen Dienst. Karl VI. erhob ihn und seine ganze Familie 1738 in den erblichen Grafenstand. Der Stand der Familie ermöglichte es, dass Dionys und drei seiner älteren Brüder zwischen 1727 und 1733 die 1711 gegründete Ritterakademie des Klosters Ettal besuchten konnten. Dem damaligen Abt, Plazidus Seiz (1709–1736), war es ein Anliegen, den Adel, der nicht allein im Staat, sondern auch in der Kirche einflussreiche Ämter bekleidete, mittels seiner Ordensschule zu neuem Verantwortungsbewusstsein und neuer Tüchtigkeit heranzubilden. Noch am 1. Juni 1733 erhielt Dionys, der sich für die geistliche Laufbahn entschieden hatte, in Ettal von Abt Plazidus die Tonsur und die vier niederen Weihen. Von August 1733 bis 1737 weilte er als Alumnus des Bistums Augsburg (!) am Collegio Germanico in Rom. Papst Clemens XII. (1730–1740) providierte den erst 18jährigen Studiosus zum Domsextar in Chur, wo Dionys am 9. September 1734 durch das Kapitel installiert wurde. Es liegt kaum fern anzunehmen, dass die Verwandtschaft Dionys’ mit dem zur Zeit amtierenden Churer Bischof Joseph Benedikt von Rost bei dieser Wahl ihren Einfluss geltend machte. Jedenfalls war dem Alumnus aus dem Bistum Augsburg damit der Weg in die rätische Bischofsstadt geebnet. In der Kathedrale zu Chur empfing Dionys von Rost am 24. September 1740 die Priesterweihe. 1743 wurde er Domkantor, 1755 Domdekan.

 

Bereits bei der Bischofswahl 1755 galt Rost als Favorit, unterlag jedoch knapp Johann Baptist Anton von Federspiel. Nach dessen Tod wurde Dionys im ersten Wahlgang am 16. April 1777 einstimmig zum Bischof gewählt. Die Proteste des Gotteshausbundes, der wieder auf seine alten “Rechte” verwies, ignorierte das Kapitel auch dieses Mal. Papst Pius VI. bestätigte mit der Bulle vom 28. Juli 1777 die Wahl Dionys’ von Rost. Am 14. September des gleichen Jahres spendete ihm Nuntius Giovanni Battista Caprara (1775–1785) unter Assistenz der Äbte von Pfäfers, Disentis und St. Luzi in der Kathedrale zu Chur die Bischofsweihe. Die Reichsregalien wurden von Rost am 19. Januar 1779 verliehen.

 

Seine Amtszeit war ab 1781 von wiederholten Auseinandersetzungen mit der Staatskirchenpolitik Josephs II. gekennzeichnet, welche den österreichischen Bistumsteil betrafen. Wenn auch aus dem Tirol stammend, war von Rost bei diesen Konflikten doch isoliert, da er von der Regierung in Innsbruck als Ausländer mit Residenz ausserhalb der österreichischen Erblande angesehen wurde. Die Churer Einwände gegen die ersten staatlichen Dekrete (königliches Plazet, Erlass gegen bischöfliche Absolutions- und Dispensationsvollmachten, Bücherzensur, Toleranzpatent sowie Ehegesetzgebung) führten zu heftigen Reaktionen in Innsbruck – mittels Anzeige der Landesstelle an den Kaiser versuchte man, renitente Kirchenfürsten gefügig zu machen –, so dass der Bischof die Konfiskation der bischöflichen Güter in Tirol befürchtete. Den Bischöfen waren die Hände gebunden, und der direkte Widerstand eines einzelnen Oberhirten ohne Schützenhilfe aus Rom – der Kurzbesuch von Papst Pius VI. am 22. März 1783 in Wien brachte keine Erfolge – oder von Seiten der Nuntiatur in Luzern musste sinnlos erscheinen. Dionys von Rost verhielt sich in der Folge zurückhaltend, beinahe resigniert, und nahm die weitere Flut staatlicher Dekrete und Massnahmen gegen die Freiheit der Kirche gezwungener Massen hin, nicht zuletzt auch als es zur Aufhebung von Klöstern im Vorarlberg und Vinschgau kam.

 

Zu Beginn des Episkopats von Rost’s bestanden auf den Gebiet des Bistums Chur 22 Klöster (Kapuzinerhospize und andere Institute nicht eingerechnet); davon befanden sich 13 in den beiden Dekanaten Walgau und Vinschgau. Sie unterstanden der Oberaufsicht des Churer Bischofs, was die Jurisdiktion und Disziplinargewalt betraf. Zwischen 1782 und 1786 kam es infolge des kaiserlichen Dekrets vom 12. Januar 1782, wonach in den österreichischen Erblanden die Orden der Kartäuser, Kamaldulenser, Eremiten, Karmeliterinnen, Klarissen, Franziskanerinnen und Kapuzinerinnen aufgehoben werden mussten, zu folgenden Säkularisationen: 1782 Aufhebung der Kartause von Schnals, der Klarissenklöster von Meran und Valduna sowie des Dominikanerinnenklosters Maria Steinach in Algund. 1785 erfolgte die Aufhebung des Franziskanerklosters Viktorsberg bei Bludenz und 1786 jene des Hieronymitenklosters am Josephsberg bei Meran. Das Dekret Josephs II. erlaubte den Eintritt in ausländische Konvente oder in ein inländisches Kloster einer anderen Gemeinschaft. Die Ordenspriester übernahm von Rost in den diözesanen Weltklerus; den Ordensfrauen gewährte er Dispens vom klösterlichen Leben (Ordenstracht), dispensierte aber nicht von ihren Gelübden. Damit war die Zahl der Klöster im österreichischen Bistumsteil fast um die Hälfte reduziert. Ihre Vermögen flossen in den vom Kaiser geschaffenen Religionsfonds, woraus u.a. Pensionen an Geistliche bezahlt werden sollten. 1793, als das System des Josephinismus bereits zu wanken begann, wandte sich Dionys von Rost mit einem eindringlichen Appell zur Erhaltung der noch bestehenden Klöster in Tirol als “Pflanzstätten” gegen den immer mehr sich ausbreitenden “Geist der Verderbnis” an die Regierung in Innsbruck.

 

Ähnlich wie sich von Rost aktiv um den Erhalt des klösterlichen Lebens bemühte, sind seine Initiativen um die Ausbildung der künftigen Geistlichen und um ein eigenes Seminar zu werten. 1780/82 versuchte er mit Geldern der aufgehobenen Kartause Schnals im vorarlbergischen Rankweil eine Seminargründung. Nach Zerschlagung dieser Pläne versuchte er – wieder erfolglos – die Gebäude des säkularisierten Nonnenklosters Maria Steinach in Algund für eine Ausbildungsstätte der Churer Alumnen zu verwenden. Zwischen 1782 und 1790 griff der Staat mit der Errichtung eines Generalseminars in Innsbruck (Erlass Josephs II. vom 30. März 1782), dessen Besuch für sämtliche künftigen Welt- und Ordensgeistliche des österreichischen Bistumsteils zwingend vorgeschrieben wurde, in die bischöflichen Bemühungen ein. Zur späteren Fundation einer eigenen Anstalt, die unter seiner Leitung nicht mehr gelang, hinterliess von Rost nach Aufhebung der Generalseminare 1790 ein Legat von 6'000 Gulden.

 

Im Vorarlberg löste die rücksichtslose Durchsetzung der josephinistischen Kirchenreformen 1789 einen Volksaufstand aus. Ausschlaggebend waren die Abschaffung von Feiertagen und Wallfahrten sowie die Schliessung einiger Kirchen und Kapellen. Nach gewaltsamer Wiederöffnung der Gotteshäuser in Götzis und im Montafon durch die Bevölkerung wandte sich die Innsbrucker Regierung an der Churer Bischof. Dieser nutzte die Gelegenheit, um manche übertriebenen staatlichen Zwangsmassnahmen zu kritisieren. Den Vorarlberger Klerus wies er aber an, sich nicht in die Tumulte einzumischen. Innsbruck befahl dem Bischof noch 1789 die Visitation des von Unruhen geschüttelten Dekanats Walgau. Ein klug formulierter ausführlicher Bericht bewegte die Regierung zu Konzessionen; sie übergab die Regelung der Feiertage dem zuständigen Ordinarius und bewilligte die Wiederöffnung der Kirchen, was zur allmählichen Beruhigung der Lage beitrug.

 

Unter Dionys von Rost wurde die erste Gesamtdarstellung der Geschichte des Bistums Chur verfasst. Der Fürstabt des Benediktinerklosters St. Blasien, Martin Gerbert (1764–1793), ein bedeutender Musikhistoriker seiner Zeit, hegte um 1780 den ehrgeizigen Plan, eine “Germania Sacra”, ein Geschichtswerk über alle Diözesen und Klöster des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation herauszugeben. Pater Ambrosius Eichhorn (1758– 1820) sollte hierfür den Churer Sprengel beleuchten. Unordnung im bischöflichen Archiv in Chur und fehlende Dokumente erschwerten die Arbeit Eichhorns, welcher im Sommer 1787 vor Ort zu Studien weilte. Dionys von Rost begegnete mit Interesse und Hilfsbereitschaft dem Projekt, das aber erst 1797 in St. Blasien unter dem Titel “Episcopatus Curiensis in Rhaetia sub Metropoli Moguntina chronologice ac diplomatice illustratus” in Buchform seine Vollendung fand.

 

Mit dem Tod des 78-jährigen Dionys von Rost am 31. Oktober 1793 in Chur verlor die rätische Diözese nach den Worten P. Ambrosius Eichhorns “einen Prälaten von hervorragender Frömmigkeit, Klugheit, Sanftmut und Eifer”. Mit Klugheit und diplomatischem Geschick, welches oft genug harte Rückschläge kassieren musste, versuchte von Rost als durchaus standesbewusst auftretender Kirchenfürst des Ancien Régime das Bistum Chur in seinen alten Grenzen mit österreichischen Gebieten (Vorarlberg, Vinschgau und Teilen Tirols) durch eine bewegte Zeit des Josephinismus zu führen.