Johann VI. Flugi von Aspermont
1636 – 1661
von Albert Fischer
Am 13. Dezember 1595 im Oberengadin geboren, empfing Johann Flugi nach erfolgreichen Studien in Mailand, Rom und Pavia, wo er 1621 zum Doktor der Theologie promoviert wurde, die Priesterweihe [sicher noch 1621] in der Schlosskapelle auf Fürstenburg. Bereits als Student erhielt er eine Kanonikerpfründe an der Domkirche zu Chur, wirkte in den Jahren 1624 bis 1630 seelsorgerlich im Vinschgau und folgte dann Sebastian Zierler, der am 3. September 1630 aufgrund der Possessverweigerung auf die Provision mit der Propstei verzichten musste, bis 1636 als Praepositus Curiensis. Nach Beilegung heftiger interner Differenzen im Domkapitel wurde Flugi am 1. Februar 1636 zum neuen Bischof gewählt, von Rom aber erst im September bestätigt, nachdem sich hartnäckig behauptende Ungereimtheiten beim Wahlakt in Chur als unbegründet erwiesen hatten.
Die politischen Zerwürfnisse der vergangenen Jahrzehnte zwischen Bünden und den einflussreichen Machtblöcken Spanien-Österreich konnten zwar durch die Erneuerung der Erbeinigung 1642 größtenteils friedlich belegt werden, doch gelang Flugi im innerkirchlichen Bereich lediglich, den Status quo für die katholischen Teile der Drei Bünde zu halten. Die Hoffnung auf Wiedergewinnung der verlorenen Herrschaftsrechte oder zumindest auf eine angemessene finanzielle Entschädigung dafür musste endgültig aufgegeben werden. Noch auf den Friedensverhandlungen von Münster und Osnabrück versuchte der Churer Bischof, der als Herr von Grossengstingen (seit 1637) und als legitimer geistlicher Reichsfürst 1645 die seit der Reformation unterbrochenen Beziehungen zum Reichstag wieder aufgenommen hatte, durch seine Vertreter und den Nuntius in Köln vergeblich die Anerkennung der Scappischen Artikel durch die katholischen Grossmächte zu erreichen.
Zwischen 1640 und 1650 tobten nochmals heftige Auseinandersetzungen vor allem in paritätischen Pfarrgemeinden Bündens, die verbunden waren mit Agitationen gegen die vor Ort wirkenden Kapuziner, was in einzelnen Fällen bis zu ihrer (zeitweiligen) Ausweisung führte. Die Rhätische Kapuzinermission konnte trotz scharfer Attacken von aussen sowie interner Differenzen zwischen der Kongregation de Propaganda Fide und der Diözesanleitung gehalten, ja sogar noch ausgebaut werden, so dass um 1647 insgesamt 29 Patres im Freistaat wirkten (21 aus der Provinz Brescia, sechs aus der Provinz Mailand und zwei aus der Helvetischen Provinz). Im Oberhalbstein und Misox wirkte die Mehrzahl der Missionspatres, doch auch in der Surselva hatten die braunen Kuttenträger Seelsorgestellen inne. In Chur blieben sie nach ihrer Vertreibung aus dem Stadtgebiet (1643) bis 1880 auf dem Hof. Im Unterengadin hingegen zog die Casa d'Austria ihre einst schützende Hand über der Kapuzinermission zurück, was 1649/52 ein endgültiges Scheitern der Rekatholisierung des Inntals zur Folge hatte; eine Ausnahme bildete hier die Enklave Tarasp, wo 1637 Patres des franziskanischen Reformordens ein Hospiz errichten konnten. Im Laufe des 17. Jahrhunderts wurden auf Diözesanebene weitere sieben Kapuzinerhospize und vier Kapuzinerklöster eingeweiht.
Überschattet wurde die Amtszeit Johanns VI. von Auseinandersetzungen mit Benediktinerabteien in seinem Sprengel. Mit den 1641/42 von der Luzerner Nuntiatur ausgearbeiteten und von der Kurie befürworteten Plänen zur Verminderung der hohen Bistumsschulden, die Johann VI. Flugi von Aspermont 1636 zu übernehmen hatte (rund 60'000 fl.), wurden die Exemtionsbestrebungen einzelner Benediktinerabteien mit ihren inkorporierten Pfarreien gekoppelt. Mittels Exemtionskauf der Abteien Pfäfers, Marienberg, Disentis und Einsiedeln sollten der bischöflichen Mensa in Chur total 20 000 fl. zufliessen.
Besonders heftig entluden sich die jahrhundertealten Spannungen zwischen Chur und Marienberg unter Johann VI. Erst 1659 gelang unter Vermittlung von Nuntius Federico Borromeo die Beilegung des Exemtionsstreites, wobei das "Laudum Turrianum" von 1598 Durchsetzung fand. Die Gotteshäuser in Schlinig, Burgeis und St. Martin im Passeiertal blieben dem Kloster "pleno iure" inkorporiert. Dem Ortsordinarius wurde die Jurisdiktion über die dortigen Seelsorger zugesprochen und zwar in allem, was die "cura animarum" betraf. Die Überweisung der vereinbarten Summe von 4'000 fl. aus der Kloster- an die Bistumskasse erfolgte jedoch erst am 1. Oktober 1667.
Der Plan für Disentis sah vor, dass das Kloster am jungen Rhein mit insgesamt 14 katholischen Pfarreien und drei Filialen des Dekanats Surselva für einen Spottpreis von 2'000 fl. vollständig von der Jurisdiktion des Churer Bischofs befreit und unmittelbar dem Apostolischen Stuhl unterstellt werden sollte. Als unter massivem Druck des Nuntius der entsprechende Vertrag 1655 in Chur unterzeichnet und so formal das "Quasi-Bistum" Disentis ins Leben getreten war, rief dies in Klerus und Bevölkerung der betroffenen Region eine solche Opposition hervor, die durch Bischof, Domkapitel und im Oberland wirkende Kapuziner Unterstützung fand, dass die Transaktion bereits 1656 als gescheitert annulliert werden musste. Solch ungenügend durchdachte Schreibtischkonzepte hatten vielleicht die finanzielle Notlage der Diözese vor Augen, berücksichtigten aber in keiner Weise die konkrete pastorale Situation eines von den Reformationswirren ohnehin nur gering betroffenen Dekanats. Die bleibende Abtrennung von 14 Pfarreien hätte nicht nur das seit 1633 neu konstituierte Priesterkapitel stark dezimiert, sondern dem Bistum als ganzem schweren Schaden zugefügt sowie dem Kloster keine friedvollen Zeiten verheissen.
Eine nicht genau datierte Notiz zu Beginn der Amtszeit von Bischof Ulrich von Mont, die 1661 noch von einer Restsumme von 25'803 fl. spricht, beweist, dass Flugi in seiner 25-jährigen Regierung den Schuldenberg tatsächlich um zwei Drittel zu reduzieren vermochte.
Johann VI. Flugi kommt wie schon seinem bischöflichen Onkel das Verdienst zu, seine Diözese persönlich visitiert zu haben; manche Pfarreien besuchte er sogar mehrmals. Dabei reorganisierte er die Priesterkapitel, approbierte ihre Statuten und verlangte vom Klerus die regelmässige Abhaltung von Dekanatsversammlungen, denen er hin und wieder beiwohnte. In der Surselva, im Walgau und Vinschgau gelangen ihm ab 1637 neue Pfarreierhebungen. Um 1685 umfasste die Diözese wieder 165 katholische (davon neun paritätische) Pfarreien. Der Verlust von fast 39 % des alten Bestandes durch die Reformation (vor 1525: 191 Pfarreien / nach 1525: 117 Pfarreien) konnte im Zusammenhang einer Neuordnung der Seelsorge durch Auftrennung ehemaliger Grosspfarreien im 17. Jahrhundert einigermassen wettgemacht werden. Anhand der Visitationsakten lässt sich die Annahme der römischen Liturgiereform zwischen 1633 und 1643 für die ganze Diözese nachweisen. Die Durchsetzung der regelmäßigen Glaubensunterweisung an Sonn- und Feiertagen bereitete dagegen erheblich grössere Mühe; erst kurz vor bzw. nach 1655/56 darf man von einer zufriedenstellenden Situation in der Kinder- und Erwachsenenkatechese sprechen. Ebenfalls erst in den fünfziger Jahren des 17. Jahrhunderts fand die Führung der Kirchenmatrikeln (Tauf-, Firm-, Ehe- und Sterbebücher) allgemeine Praktizierung. Die Protokolle wiesen des weiteren auf einen deutlichen positiven Wandel in der persönlichen Lebensweise des bistumseigenen Klerus hin, was letztlich das erfreuliche Resultat einer reformierten und von Johann VI. und seinen beiden Amtsvorgängern aktiv geförderten Priesterausbildung darstellt.
Bischof Johann VI. darf nicht zuletzt als versierter Diözesanhistoriker, Archivar und Autor vorgestellt werden. Diesen persönlichen Leidenschaften widmete er sich meistens auf dem 1641 erworbenen Schloss Knillenberg bei Meran, was ihm wiederholt Beschwerden des Churer Domkapitels und des päpstlichen Gesandten in Luzern einbrachte, welche die oft lange Abwesenheit des Oberhirten von seinem Bischofssitz rügten.
In seinen letzten Lebensjahren wurde Flugi wiederholt von Gichtanfällen geplagt. Am 7. Januar 1661 verletzte ihn ein Mauereinsturz im bischöflichen Schloss zu Chur, dessen Nordflügel auf seine Initiative hin restauriert wurde, so stark, dass er an den Folgen am 24. des Monats starb. Er wurde in der von ihm selbst in Auftrag gegebenen neuen Bischofsgruft vor dem ebenfalls von ihm gestifteten Rosenkranzaltar in der Kathedrale beigesetzt. Sein Grabepitaph befindet sich heute im Westjoch des südlichen Seitenschiffs.
Mit Fürstbischof Johann VI. Flugi von Aspermont starb eine nicht unumstrittene Persönlichkeit auf dem Churer Bischofsstuhl, was entsprechende Berichte aus der Luzerner Nuntiatur oder fazettenreiche Darstellungen von Diözesan- und Ordensgeistlichen zu erhellen vermögen. Doch war ihm das Erbe wie der Auftrag seines mit ihm verwandten Amtsvorgängers als "bonus miles Christi" bewusst, nämlich die tridentinische Reform unentwegt voranzutreiben und an der Neuordnung des von der Reformation stark beeinträchtigten kirchlichen Lebens bei Klerus und Volk sein Möglichstes zu leisten; dazu zählte der Ausbau der Kapuzinermission. Besonders durch seine Visitationstätigkeit und häufigen Firmreisen erhielt er Einblick in die konkrete Pfarrseelsorge vor Ort, lenkte durch Verordnungen, die auf den Konzilsbeschlüssen und den "Decreta et Constitutiones" von 1605 basierten, noch bestehende Missstände in geordnete Bahnen und stärkte die Verbindung zwischen Priesterkapitel und Diözesanleitung. Das unausweichliche Nebeneinander beider Konfessionen, wie es sich in diversen Gemeinden der Drei Bünde allmählich festigte, zwang den durchaus strengen Reformer mitunter zum Einlenken, insbesondere was frühere Pläne einer Rekatholisierungs- wie Restitutionspolitik unter der Schutzmacht des Hauses Habsburg betraf. Das Hauptanliegen des Konzils von Trient, ausgehend von einer geistig-geistlichen Erneuerung im Klerus zu einem neugefestigten Glaubensaufschwung beim Volk durch eifrige Seelsorger zu gelangen, war unter Johann VI. Flugi von Aspermont erreicht worden.