Joseph Benedikt von Rost

1729–1754


von Albert Fischer




Joseph Benedikt von Rost erblickte am 17. Februar 1696 in Vils/Tirol als Sohn des Johann Anton Freiherr von Rost und der Maria Jakobea Felizitas Schütz das Licht der Welt. Sein Vater war kaiserlicher Gesandter bei den Drei Bünden und residierte als solcher auf Schloss Rhäzüns. Sein Philosophie- und Theologiestudium absolvierte Joseph Benedikt bei den Jesuiten in Dillingen und Wien. Schon sieben Jahre vor seiner Priesterweihe, am 25. Juni 1720, wurde er 1713 Domsextar, 1716 Domkustos, 1723 dann Domscholastikus. Unter Bischof Ulrich VII. von Federspiel wirkte von Rost als Generalvikar (1725–1728).

 

Nach dem Tod Federspiels drängten der Gotteshausbund, Vertreter der Familie von Salis und französische Parteigänger erneut auf die Wahl des Churer Dompropstes Franz Rudolf von Salis-Zizers, welcher seit 1703 gleichzeitig als Abt der ihm 1694 von Kaiser Leopold I. verliehenen Abtei vom Hl. Kreuz in Muren (Ungarn) vorstand. Unter dem Vorsitz des Nuntius Domenico Passionei (1721– 1730) wählten die Churer Kanoniker mit elf Stimmen Joseph Benedikt von Rost; auf den Dompropst fielen acht Stimmen. Als der Widerstand der Salischen gegen den Gewählten anhielt, kassierte Rom die Wahl des Kapitels, und Papst Benedikt XIII. (1724–1730) ernannte am 23. März 1729 in eigener Vollmacht Joseph Benedikt von Rost zum Churer Bischof. Die Bischofsweihe spendete ihm der Trienter Bischof Anton Dominikus von Wolkenstein-Trostburg (1726– 1730) am 9. Juni 1729 im Dom zu Trient. Die Regalien als geistlicher Reichsfürst wurden ihm am 3. März 1731 verliehen.

 

Der bereits unter von Rosts Vorgänger angestrebte Verkauf bischöflicher Hoheitsrechte im Val Müstair an den Kaiser führte zu weiteren Spannungen mit dem Gotteshausbund, der den Bischof erst 1733 anerkannte und sich beim hängigen Verkaufsgeschäft auf das in den Artikeln von 1541 festgemachte vermeintliche Mitspracherecht bei Veräusserungen des Bistums stützte. Der Kaiser, weiteren Unmut abwendend und ungeachtet bischöflicher Protestnote, bot im August 1732 den Loskauf der Rechte für 17'000 Gulden den Drei Bünden an. Da sowohl die Münstertaler als auch der Gotteshausbund zögerten, wurde das Kaufinstrument 1734 zwischen Bischof und Kaiser ausgefertigt. Erst später kamen die Drei Bünde auf das kaiserliche Angebot zurück. Die Münstertaler konnten sich infolge ratenweise loskaufen, so dass das Geschäft erst 1762 seinen endgültigen Abschluss fand. Die Bitte der Gemeinde Müstair, der Bischof möge die Herrschaft wieder übernehmen, blieb erfolglos. Von Rost garantierte aber, sich für die im Vertragstext festgeschriebene Wahrung des katholischen Glaubens im Tal einzusetzen.

 

Mit der Stadt Chur überwarf sich von Rost bzgl. der bischöflichen Gerichtsbarkeit, welche die Stadt in weltlichen Belangen nie anerkannte. Ein Fall, welcher nicht nur grösseres Aufsehen erregte, sondern sichtbare Folgen davontrug – eine der letzten Kraftproben zwischen Stadt und Hof –, geschah 1753. Dem wegen Diebstahl im städtischen Gefängnis einsitzenden Johann Schleuninger gelang die Flucht auf den bischöflichen Hof und in die Kathedrale. Das städtische Auslieferungsgesuch wurde im Namen des Bischofs vom Pfalzgericht abgeschlagen, indem es sich auf das kirchliche Asylrecht berief. Die Stadt reagierte umgehend und baute vor den Torturm (Hofkellerei) das sog.”Brillentor”, um so den Zugang zum Hof fortan zu kontrollieren. Nach Protesten des Bischofs, welche in Wien auch den Kaiser erreichten, fällte eine Bundstagskommission das salomonische Urteil: Das Tor durfte stehen bleiben, die Flügel mussten aber ausgehängt werden. Dagegen verpflichtete sich der Churer Bischof, das alte Hoftor während den Hauptgottesdiensten in St. Martin geschlossen zu halten. Letzteres weist auf konfessionelle Störungen hin, welche wiederholt zu Verärgerungen geführt hatten (1672: Schändung der St. Luzius-Kapelle am Mittenberg; 1723: Störung der Mitternachtsmesse in der Kathedrale). Schleuninger selbst nutzte die Situation und floh ausser Landes. Der Abruch des “Brillentors” erfolgte erst nach der Einverleibung des Hofbezirks in das Stadtgebiet (1854).

 

Gewissenhaft erfüllte von Rost seine bischöflichen Pflichten und visitierte die katholischen Diözesanteile (1729/1738 /1748Vinschgau, 1730 Liechtenstein und Vorarlberg, 1731 Sarganserland und Gaster, 1738/1744 Bündner Oberland). Im Vorarlberg stiess der Bischof hingegen auf Widerstand bzw. Hinhaltungen: Von Jahr zu Jahr sah er sich gezwungen, die Pastoralvisitation zu verschieben. Als von Rost 1742 nach 12 Jahren seit seinem Besuch 1730 die Visitation erneut ankündigte, hielt ihm die Vorarlberger Regierung die Kostenfolge des bischöflichen Besuchs als Hindernis entgegen. Joseph Benedikt von Rost reagierte ungehalten: Er suche auf den Pastoralreisen die Kosten möglichst gering zu halten; diese seien zudem nicht vom Volk, sondern von den Kirchen und den Geistlichen zu tragen. Doch erst 1743 vermochte der Bischof das Dekanat Walgau zu visitieren. In einem allgemeinen Dekret an den Churer Klerus vom 24. Juli 1747 erliess von Rost strenge Verordnungen bzgl. Einhaltung der Residenzpflicht von Kuratgeistlichen. Eine mehr als dreitägige Ortsabwesenheit erforderte eine schriftliche bischöfliche Erlaubnis. Ferner achtete er darauf, dass ihm oder seinen Offizialen von den zuständigen Kirchenvögten jährlich vollständige Rechnungen über Ein- und Ausgaben der Ortskirchen vorlegt wurden. Das bischöfliche Konsistorium (der geistliche Rat) tagte seit 1731 zweimal wöchentlich, um alle Angelegenheiten, welche nicht vom bischöflichen Vikar im Dekanat (aufgrund fehlender Vollmachten) erledigt werden konnten, zu bewältigen. Ebenfalls 1731 erfolgte die Herausgabe des neuen Proprium Curiense und 1732 die Neuausgabe des Rituale Curiense.

Mit grossem Aufwand liess Joseph Benedikt von Rost ab 1733 die Churer Residenz renovieren und den Haupttrakt im damals gängigen Rokokostil umgestalten.

 

Am 12. November 1754 starb von Rost als ein tatkräftiger Oberhirte im 58. Altersjahr unerwartet in Chur und wurde in der von Johann VI. Flugi von Aspermont angelegten Bischofsgruft im südlichen Seitenschiff der Kathedrale beigesetzt.