Joseph Mohr

1627 – 1635


von Albert Fischer




Die Familie Mohr stammte aus Zernez im Engadin, wo sie zwischen 1244 und 1570 den heute zu einem Feriensitz ausgebauten “Mohrenturm” bewohnte; er darf als Stammsitz der Familie gelten. Noch vor der Annahme des reformatorischen Gedankenguts durch die einzelnen Gemeinden des Engadins (1529–1577) kam es in der Zernezer Stammlinie zu einer Dreiteilung. Johann Mohr († 1529) zog ins Val Müstair und wurde Schlosshauptmann auf der Fest Fürstenburg. Ein weiteres Familienglied gleichen Namens verliess 1521 Ramosch und zog nach Luzern. Die dritte Linie führte aus dem Unterengadin in den Vinschgau nach Mals und Tirol. Aus letzterer stammt der spätere Churer Bischof Joseph Mohr. 1577 erblickte er in Mals das Licht der Welt. Auf der Artistenfakultät der Universität Dillingen erlangte er 1600 den Magistergrad der Philosophie. Seine theologischen Studien hat Mohr als Alumnus am Collegio Elvetico in Mailand absolviert und 1605 mit dem Erwerb des Doktor der Theologie erfolgreich beendet. Am 26. Mai 1605 empfing er in der Kirche San Francesco in Mailand die Priesterweihe. Noch während seines Studiums wurde ihm 1602 von Papst Clemens VIII. (1592–1605) provisorisch ein Churer Kanonikat verliehen. Nach seiner Rückkehr aus Italien betreute der Neupriester bis 1607 die Stadtpfarrei Feldkirch. Im Amt des Churer Domkustos ist Mohr erstmals im November 1609 greifbar; diese Präbende hatte er bis zu seiner Wahl als Domscholastikus am 12. Dezember 1623 inne.

 

Nach dem Tod Johanns V. Flugi legte Erzherzog Leopold V. (1625–1632) dem für die Bischofswahl zuständigen Nuntius Scappi nahe, es sei ein Kandidat zu wählen, “welcher frei von privaten Leidenschaften und Bestrebungen als Eiferer für die katholische Religion nur das im Auge haben werde, was zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, zur Beendigung der Parteizwiste und zu einem guten Verhältnisse mit den benachbarten Fürsten und Staaten beitrage”. Die Wahlkapitulationen hoben neben der Schuldentilgung (1627 über 45'000 Gulden) die Wichtigkeit einer Weiterführung der geistig-geistlichen Erneuerung hervor. Am 25. August 1627 entschieden sich die Churer Kanoniker im zweiten Wahlgang für Joseph Mohr, der die Wahl zum neuen Bischof annahm. Der hartnäckigen Forderung des Gotteshausbundes, wie seine Vorgänger den Eid auf die sechs Artikel von 1541 zu leisten, leistete Mohr Widerstand. Er wie seine Nachfolger beschworen diese Artikel nicht mehr! Damit markiert die Bischofswahl von 1627 den Neubeginn eines von staatlicher Bevormundung sich lösenden rein innerkirchlichen Wahlverfahrens, das sich als Erfolg der katholischen Reform in Form grösserer Unabhängigkeit des Churer Bischofs gegenüber dem politischen Kräftemessen in Bünden fortsetzte.

 

Am 24. Oktober spendete Nuntius Alessandro Scappi in der Kathedrale zu Chur Joseph Mohr die Bischofsweihe. Erst zwei Jahre später, am 4. August 1629, verlieh Kaiser Ferdinand II. (1619–1637) dem Churer Bischof die Reichsregalien.

 

Seine achtjährige Hirtensorge (1627–1635) war neben Visitationen im Vinschgau (1630/32) und Misox (1633) und Förderungen um die Festigung der rätischen Kapuzinermission in den Dekanaten Surselva (Rueun 1628, Sagogn und Sevgein 1633) und Ob dem Churer Wald, im Unterengadin und Münstertal vorwiegend geprägt von Bemühungen um die im Vertrag zu Lindau sowie in den Scappischen Artikeln festgelegte und in der Erbeinigung von 1629 mit Österreich bestätigte kirchliche Restitution. Des Hochstifts Initiativen, die seit 1526 geraubten bischöflich-weltlichen Rechte zurückzufordern, blieben letztlich ohne Erfolg, da sich keine politische Macht entschieden hinter die Anliegen Mohrs stellte. Die Zeit des spätmittelalterlichen Lehenwesens konnte nie wieder hergestellt werden. Mohrs Ansprüche von der Wiederherstellung der bischöflich-weltlichen Rechte (sog. “restitutio in integrum”) durch Österreich, wie sie in seiner Denkschrift von 1635 an Kaiser Ferdinand II. in Augenschein treten, gründeten wohl auf vertragsrechtlicher Grundlage (1622/23), entsprachen jedoch nicht den gegenwärtigen Wechselbädern der säkularen Machtverhältnissen, in welche Bünden während der Wirren des Dreissigjährigen Krieges getaucht wurde.

 

Zusätzlich beeinträchtigten interne Differenzen mit den in die weltliche Politik verstrickten Kanonikern eine effiziente Leitung von Bistum und Hochstift, welch letzteres 1635 ein Schuldenberg von über 60'000 Gulden geradezu erdrückte. Bereits 1634 forderten einige Domherren beim Nuntius wegen Unfähigkeit in der Verwaltung den Entzug der bischöflich-weltlichen Herrschaft aus Mohrs Händen. Im Frühjahr 1635 versuchte eine päpstliche Sonderkommission zur Beseitigung der Schuldenkriese im Bistum Chur Licht in die örtlichen Finanzen zu erhalten. Vorschläge wie die Einverleibung eines Reichsstifts oder die Verwendung von vakanten (Kanonikats-)Pfründen zur Deckung der diözesanen Schulden zu gebrauchen, blieben unausgeführt.

Die geplante “Visitatio ad Limina Apostolorum” absolvierte auf Anraten der Propagandakongregation 1635 nicht der Bischof in eigener Person, sondern Prokuratoren aus dem Domkapitel.

 

Mohrs unerwarteter Tod [wahrscheinlich an Pest] am 6. August 1635 – beigesetzt in der Kathedrale zu Chur – liess eine Diözese zurück, die von fremden Truppen weiter besetzt, an Bevölkerung durch die Pestepidemie (1628–1635) stark dezimiert war und nach wie vor von konfessionellen Richtungskämpfen erschüttert wurde. Da war eine klare Weisung der Bundeshäupter vom 1./11. Juli 1634 an die Adresse der Priester und Prädikanten durchaus angebracht, “eß sollendt beder Religionen vorständer der kirchen, waß ordenß oder standß sie gleich werendt, frid, ruoh vnd einigkeit pflantzen”. Sie macht jedoch auch das Unvermögen der weltlichen Hand offenkundig, als Ordnungshüter die konfessionelle Ruhe und Eintracht in Bünden sicherzustellen.