Lucius Iter
1542 – 1549
von Albert Fischer
Lucius Iter stammte aus der Stadt Chur. Sein Vater war daselbst Bürgermeister, sein älterer Bruder Donat in den Jahren 1505 bis 1526 Domdekan, sein Neffe Caspar de Capaul Generalvikar (1527/30–1540). Iter studierte seit 1509 an der Universität Köln und erwarb dort den Titel eines Magisters der Philosophie. Bereits 1499 wurde er Domkustos, 1537 dann Dompropst in Chur. Er gehörte zu den wenigen Kapitularen, die nach Ausbruch der Reformation in Bünden in der bischöflichen Residenz auf dem Hof ausharrten und während der Abwesenheit von Bischof Paul Ziegler die Kontinuität des bedrängten Bistums gewährleisteten. Dabei kamen ihm seine verwandtschaftlichen Bindungen zu zahlreichen Bündner Notablenfamilien zugute.
Nach dem Tod Paul Zieglers im August 1541 auf der Fürstenburg versammelten sich in Chur acht oder neun Domherren zur Wahl eines Nachfolgers. Der Gotteshausbund zwang diesen, die sechs Artikel (vom 6. August 1541) zu beschwören. Am 5. Oktober fiel die Wahl auf Lucius Iter. Als Gegenleistung seiner (erzwungenen) Annahme der sechs Artikel huldigte ihm der Gotteshausbund. Erst am 26. April 1542 erhielt der Neugewählte die päpstliche Bestätigung, obwohl ihm die Reichsregalien bereits am 3. Februar 1542 verliehen worden waren. In Meersburg spendete ihm am 4. Januar 1545 der Konstanzer Bischof Johannes von Weeze (1538–1548) die Bischofsweihe. Ein Jahr später verlieh ihm der König von Frankreich die Abtei Notre-Dame-de-Val in der Picardie als Kommende, und im selben Jahr ernannte ihn Papst Paul III. (1534–1549) zum Nuntius ‘cum potestate legati a latere’ für Bünden und die Eidgenossenschaft.
Den erneuten Versuch der Stadt Chur, die Gerichtsbarkeit über den Hofbezirk an zu sich zu bringen, konnte Iter durch seinen Einfluss als Churer Bürgersohn erfolgreich abwenden. Am 20. November 1543 anerkannten Vertreter des Gotteshausbundes und der Stadt Chur ausdrücklich die bischöfliches Souveränität, das heisst die Ausübung der niederen und höheren Gerichtsbarkeit über den Hof.
Zusammen mit dem damaligen Abt von Disentis beschwor Bischof Iter 1544 die Erneuerung des Bundesbriefes von 1524 und wurde dabei, mindestens nominell, als Haupt des Gotteshausbundes anerkannt.
Lucius Iter ging nicht nur als Förderer der sakralen Kunst in die Geschichte ein, liess er doch in der Kathedrale Chur die Laurentius-Kapelle erbauen, sondern auch die bischöfliche Residenz erhielt in seiner zwar kurzen Amtszeit notwendige Erneuerungen. Die Bistumsfinanzen stabilisierten sich durch wieder regelmässige Einkünfte. Eine innerkirchliche Reform hingegen konnte er nicht mehr anstossen; am 4. Dezember 1549 starb Iter in Chur und wurde in der Kathedrale (Laurentiuskapelle) beigesetzt.
Durch sein Nachgeben gegenüber dem einflussreichen wie Machtpositionen festigenden Gotteshausbund vermochte Iter immerhin ein Befriedung der inneren Verhältnissen erreichen. Dem weiteren, wegen der Autonomie der Gemeinden unterschiedlich raschen Vordringen des reformatorischen Gedankengutes innerhalb Bündens hatte er hingegen wenig entgegen zu wirken. Der gesamte Prozess der Reformation zog sich anders als in der Eidgenossenschaft bis ins zweite Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts hin, wobei sich die meisten Gebiete noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts für den neuen Glauben entschieden. Interessanterweise errang gerade im Gotteshausbund das evangelisch-zwinglianische Bekenntnis erst ab 1550 die Oberhand, entscheidend im Engadin und im Bergell.