Paul Ziegler

Administrator      1505 – 1509

Bischof                  1509 – 1541


von Albert Fischer




Paul Ziegler wurde 1471 in Nördlingen als Sohn des von Kaiser Friedrich III. geadelten Tuchmachers Friedrich Ziegler geboren. Wie der Vater standen Paul und sein älterer Bruder Nikolaus in Diensten des Hauses Habsburg. Nikolaus wurde kaiserlicher Rat Karls V. und 1522 in den Freiherrenstand erhoben. Über Paul Zieglers Werdegang ist leider wenig bekannt; wahrscheinlich studierte er (eine Zeit lang) in Wien.

1503 wurde sein Name als möglicher Administrator des Bistums Chur geboten, doch weigerte sich die römische Kurie zunächst, für den von Bünden und Österreich fallengelassenen Bischof Heinrich V. Hewen auf die Schnelle hin einen Administrator zu kreieren. Denn gemäss Rechnungsbücher war bekannt, dass Ziegler zeitweise im Konkubinat gelebt und sicher eine Tochter gezeugt hatte. Erst am 6. Mai 1505 erhielt Ziegler die päpstliche Konfirmation; am 1. Juni 1506 übergab ihm Kaiser Maximilian I. die Regalien. Vorerst übertrug Ziegler die Verwaltung des Bistums dem Churer Domkapitel, liess sich vom Pfarrer in Maladers, Jakob Schröpfer, theologisch unterweisen und empfing in der Osterzeit 1507 die Priesterweihe. Bis 1509 meist als Administrator erwähnt, ist er seit dem 23. September 1509 als ‘electus’ und ‘confirmatus’ bestätigt. Dank der Unterstützung seines Bruders wurde er 1516 Propst von Altötting. Erst im Oktober 1517 liess er sich in der Churer Kathedrale vom päpstlichen Sondergesandten in der Eidgenossenschaft, Antonio Pucci (1517–1521), die Bischofsweihe erteilen. Oft von seiner Residenz auf dem Hof abwesend, führte der verschiedenen Humanisten nahestehende Ziegler einen aufwendigen Lebensstil.

 

Seine ersten Regierungsjahre verliefen relativ friedlich, was ihm erlaubte, einen Neudruck des zweibändigen ‘Breviarium Curiense’ zusammen mit dem ‘Directorium chori’ bei Georg Ratdolt in Ausgburg in Auftrag zu geben; das Werk erschien 1522. Der bischöfliche Siegler, Andreas Gablon, legte im Zuge der Vorarbeiten zum Neudruck 1520 ein Verzeichnis aller Benefizien des Churer Bistums an, das – wenn auch ergänzungsbedürftig – als beste Grundlage für die Berechnung der Gesamtzahl der Seelsorgestellen in der Diözese unmittelbar vor der Reformation gilt; die Summe der Territorialpfarreien (bis 1525) in den acht Dekanaten betrug 191.

 

Die Stadt Chur – nun im Besitz der Reichsvogtei – unternahm wiederholt Versuche, ihre Gerichtsbarkeit auf den bischöflichen Hofbezirk auszudehnen. Kaiser Maximilian I. entschied aber 1514, dass dem Bischof die hohe und niedere Gerichtsbarkeit zu belassen sei und erklärte den Hof als exemt. Diese Trennung von Stadt und Hof hielt bis zur Säkularisation 1803. Am 15. Dezember 1518 schloss Maximilian I. mit den Drei Bünden, dem Churer Bischof und Domkapitel die “Ewige” Erbeinigung. Dieser Vertrag, an dessen Zustandekommen Paul Ziegler wesentlichen Anteil hatte, galt bis zum Friedenskapitulat von 1639 als grundlegende Norm für alle Vertragspartner, also für den Freistaat, das Bistum und das Haus Österreich. Letzteres hatte sich bei allen Beschwerden und Eingriffen gegen Bünden im Laufe des 16./17. Jahrhunderts zu Recht auf diese “ewigen” Beschlüsse berufen.

 

Bei den bald danach einsetzenden politischen und konfessionellen Umwälzungen im Freistaat (Beseitigung der bischöflichen Vormachtstellung als Landesherr, Einführung der Reformation) drohte dem Bistum die Auflösung. Ziegler war den Herausforderungen in dieser stürmischen Zeit nicht gewachsen. Nach 1520 sah sich der Bischof als ‘österreichischer Parteigänger’, als solcher er beschimpft wurde, immer mehr isoliert. Der zum Teil gewaltbereite Ruf nach Unabhängigkeit der Gemeinden, welcher entscheidend Unterstützung fand durch die zwar widerrechtlich erlassenen beiden Ilanzer Artikelbriefe von 1524/26, welche keinesfalls als Verfassungsgrundlage Bündens angesehen werden können, und das dadurch begünstigte allmähliche Einfliessen neugläubigen Gedankenguts, führten den Freistaat – eine zentrale Führungsgewalt fehlte – in den Abgrund der Anarchie und als Spielball der europäischen Machtblöcke in die Wirren des Dreissigjährigen Krieges (Bündner Wirren). Mit dem vollständigen Übergang der Stadt Chur zum Protestantismus (1527–1530) begann der Existenzkampf der Churer Bischöfe. Paul Ziegler flüchtete noch im Sommer 1524 aus seiner Residenz auf dem Hof auf die Fürstenburg im Vinschgau, wohin er 1528 sein persönliches Eigentum bringen liess. Später weilte er des öfters in seiner Propstei in Altötting. Jedenfalls kehrte er nie mehr nach Chur zurück. Ein dezimiertes Domkapitel wirkte vor Ort oder seit 1529 von Feldkirch aus (nichtbündnerische Dignitäre) verdienstvoll als Verwalter des bedrängten Bistums. Besonders aktiv waren die Domdekane bzw. Generalvikare Caspar de Capaul (1527/1530–1540) und Bartholomäus de Castelmur (1527–1530, 1549–1552). Letzterer darf als Vorbote der Katholischen Reform im Kapitel gelten (Verfasser neuer Statuten für das Domkapitel, 1541).

 

Weitere durch den Gotteshausbund erzwungene “Sechs Artikel” vom 6. August 1541, welche als staatliche Wahlkapitulationen bei nachstehenden Bischofswahlen bis 1627 beschworen wurden, forderten unter anderem die Anerkennung des ‘Status quo’ in Glaubenssachen für die Drei Bünde, die Billigung sämtlicher vom Gotteshausbund bereits getätigten Veräusserungen ehemals bischöflicher Herrschaftsrechte wie Erwerbungen und behielten künftig das Bischofsamt ausschliesslich einem Geistlichen aus dem Gotteshausbund vor. Das Beschwören bedeutete ohne Zweifel eine unrechtmässige Mitverwaltung des Bundes am Bistum und gefährdete dessen Unabhängigkeit, vermied aber höchstwahrscheinlich die mehrfach angedrohte Säkularisation bündnerischer Teile der Diözese.

 

Ziegler überliess nach seinem Wegzug aus Chur das Bistum mehr oder minder seinem Schicksal. Das kirchliche Leben in den Pfarreien lag am Boden; von den 191 Territorialpfarreien nahmen insgesamt 73 den neuen Glauben an. Nicht viel besser war es um das monastische Leben der Diözese bestellt. 1538 verliessen die letzten Prämonstratenser das Kloster St. Luzi, dessen Abt Theodul Schlegel, ein engagierter Führer der Katholiken (Ilanzer Religionsgespräch 1526), 1529 hingerichtet worden war. Noch im selben Jahr stand auch das Prämonstratenserstift Churwalden leer, und in der Stadt Chur wurde das Dominikanerkloster St. Nikolai aufgehoben.

 

Im Herbst 1528 fasste Paul Ziegler den wenig durchdachten Entschluss, zugunsten von Gian Angelo Medici, damals Erzpriester von Mazzo und später Papst Pius IV. (1559–1565), auf das Bistum Chur zu resignieren. Medici war ein Bruder des Kastellans von Musso, der am Comersee ein eigenes Fürstentum errichten wollte und die bündnerischen Besitzungen in Chiavenna bedrohte. Als Zieglers Absicht bekannt wurde, brach in Bünden ein Sturm der Entrüstung aus. Engadiner und Münstertaler Bauern belagerten die Feste Fürstenburg; nur mit österreichischer Hilfe gelang es Ziegler zu entkommen. Das Domkapitel forderte den Bischof zur sofortigen Rückkehr nach Chur auf und verurteilte seine Rücktrittsabsichten zugunsten Medicis scharf. Unter dem Druck Österreichs, das eine Kandidatur Medicis nie gebilligt hatte, begab sich Paul Ziegler wieder auf die Fürstenburg und nahm Kontakt mit dem Domkapitel auf. In einem Vertrag mit dem Gotteshausbund wurde dem Bischof 1529 eine jährliche Entschädigung von 250 Gulden aus den Einkünften seiner Churer Mensa zugesprochen. Die Summe konnte er für seine nicht minder praktizierte aufwendige Hofhaltung auf der Fürstenburg gut gebrauchen. Zehn Jahre später kam es zur Erneuerung dieser Abmachung.

 

1538 resignierte Paul Ziegler als Propst von Altötting, und drei Jahre darauf verstarb er am 25. August 1541 auf der Fürstenburg. Sein Leichnam wurde in der Klosterkirche der Abtei Marienberg ob Burgeis beigesetzt.