Thomas Planta
1550 – 1565
von Albert Fischer
Thomas Planta wurde am 21. Dezember 1520 als Sohn des Hartmann von Planta und einer Schucan geboren. Seine Familie stammte aus Zuoz im Engadin. Die Planta gehörten zu den einflussreichsten Familien in Bünden und rivalisierten mit den ebenso Machthungrigen von Salis.
Thomas Planta studierte nachweislich in Wien und ist seit November 1543 als Domkantor in Chur bezeugt. Der nach dem Tod Iters ergangene Auftrag der österreichischen Regierung an ihren Verbindungsmann im Vinschgau, Jakob Trapp von Churburg, er solle “in höchster gehaim und allerdings unvermärckht fleiß fürwenden, damit ainer, so guet Österreichisch [...] zu Bischof erwelt wurdt”, fand in der kurzen Zeitspanne bis zur Neuwahl am 21. Dezember 1549 keine Durchführung. Von den zehn der insgesamt zwölf Churer Domherren gaben sieben Planta ihre Stimme. Der Neugewählte beschwor am 29. Dezember die sechs Artikel. Am 19. März 1550 erfolgte die päpstliche Bestätigung. Sein Rivale, Bartholomäus Hieronymus von Salis, seit 1521 Erzpriester von Sondrio (Veltlin) und seit 1537 Churer Domherr, versuchte den Gewählten in Rom der Häresie (Nähe zum Protestantimus) zu beschuldigen. Die darauf eingeleiteten Untersuchungen in Rom verliefen zugunsten Plantas, der selbst in Rom weilend dort am 10. Oktober 1551 die Bischofsweihe empfing. Papst Julius III. (1550–1551) forderte den bestätigten Churer Bischof auf, die Heimreise über Trient zu wählen, um den Verhandlungen der zweiten Trienter Konzilsperiode (1551/52) beizuwohnen.
Seine bischöfliche Amtszeit (1550–1565) stand alsbald ganz im Zeichen des lange dauernden Konzils von Trient (1545–1563) und des damit verknüpften Aufrufs zur innerkirchlichen Reform. Am 29. Oktober traf Planta in Trient ein, wo er nach einer kurzen Unterbrechung bis zur Suspendierung des Konzils am 22. April 1552 blieb. Als im Freistaat der Drei Bünde bekannt wurde, dass Planta tatsächlich für längere Zeit in Trient bleibe, regte sich Misstrauen und Empörung. Vor allem die Prädikanten suchten diesem Aufenthalt entgegenzuwirken, indem sie den Gläubigen zu verstehen gaben, die erfolgte Bestätigung als Bischof von Chur in Rom gereiche ganz Bünden zum Schaden. Der Gotteshausbund seinerseits sandte einen Boten nach Trient, mit der anmassenden Forderung an den Bischof, sich in nichts einzulassen, was auch immer auf dem Konzil behandelt und beschlossen werde, da er hierzu vom Gotteshausbund keinerlei Vollmachten besässe. Für alle Folgen seiner Teilnahme am Konzil trage er alleinige Verantwortung.
Nach seiner Rückkehr in die Bischofsstadt erhielt er am 26. Juli 1552 von Kaiser Karl V. (1519–1558) die Reichsregalien und im Oktober desselben Jahres huldigte ihm auch die Stadt Chur. Das Bemühen des Nuntius Giovanni Antonio Volpe, Bischof von Como (1559– 1588), Planta sei als Bischof “proximus Tridenti” grundsätzlich zur Teilnahme am Konzil schwer verpflichtet und habe an der dritten und entscheidenden Sitzungsperiode zu erscheinen, fruchteten nicht. Plantas Gegenargumente waren seine Armut sowie die gefährliche Lage seines Bistums, welche kein längeres Fernbleiben des Hirten erlaube. Volpe zwang Planta zur Entscheidung, entweder persönlich in Trient zu erscheinen oder einen Vertreter zu entsenden. Durch Mandat vom 15. Juni 1562 an die Konzilslegaten ernannte Planta den Abt von Einsiedeln, Joachim Eichhorn (1544–1569), Gesandten der Prälaten aus der katholischen Eidgenossenschaft, zu seinem Prokurator auf dem Konzil. Doch infolge Erkrankung und frühzeitiger Heimkehr Eichhorns war die Prokuratur des Abtes für den Bischof von Chur nur von kurzer Dauer. Volpe, der seit April 1563 in Trient weilte, übernahm schliesslich selbst die Vertretung seines Churer Amtsbruders. Nach Beendigung des Konzils unterzeichnete Volpe die Konzilsakten “pro me et procuratorio nomine [...] Thomae Plantae episcopi Curiensis”. Die Durchführung der Inhalte einzelner Beschlüsse, vor allem der Reformdekrete, blieb Sache des Churer Ordinarius. Thomas Planta besass hierfür keine Gelegenheit mehr; er starb am 28. April 1565 während eines Kuraufenthaltes in Bad Fideris. Die Beisetzung erfolgte in der Kathedrale Chur.
Obwohl das Charakterbild Plantas bis heute kaum erforscht ist, zeigt gerade die Konzilsfrage, wie wenig er sich um die dringend notwendige innerkirchliche Reform bemühte. Doch wenn es auch dem Fürstbischof, der die Finanzen seines Bistums durchaus haushälterisch zu ordnen verstand, mit der Reform wirklich ernst gewesen wäre, hätte ihm damals ein genügend zahlreicher, geistig und sittlich auf der Höhe stehender Klerus gefehlt, der unbedingt nötig war, um die vorerst auf dem Papier stehenden Reformbeschlüsse des Konzils in die Tat umzusetzen. Des weiteren zählten neben der kirchenpolitisch ohnehin gespannten Lage in Bünden die persönliche Lebensführung – Planta war Konkubinarier und zeugte eine Tochter –, der zu enge freundschaftliche Kontakt des Bischofs zu einzelnen Prädikanten wie zu einflussreichen protestantischen Kreisen und das Fehlen einer starken reformorientierten Stütze im Domkapitel zu den Gründen der Zurückhaltung Plantas gegenüber einem Reformkonzil und dessen Konsequenzen auf Bistumsebene.