Ulrich VII. von Federspiel
1692 – 1728
von Albert Fischer
Ulrich von Federspiel wurde am 7. Mai 1657 in Domat/Ems als Sohn des Johann Federspiel, Landamtmanns der Herrschaft Rhäzüns und Amtsmanns der Benediktinerabtei Pfäfers, und der Maria von Mont, einer Halbschwester von Bischof Ulrich VI. von Mont geboren. Zwischen 1669 und 1674 besuchte er das Jesuitenkolleg in Feldkirch und studierte seit 1678 in Dillingen. Am 28. März 1682 empfing er die Priesterweihe; nur gerade zwei Jahre darauf wurde er Churer Domherr und bischöflicher Kanzler. Als solchen wählten 12 der 22 in Chur versammelten Kanoniker unter Vorsitz des Nuntius Marcello d’Aste (1691/92–1695) am 28. April 1692 Federspiel zum neuen Bischof.
Wie schon bei früheren Bischofswahlen versuchte der Gotteshausbund erneut Einfluss auf das Wahlgeschäft zu nehmen. Er verlangte vom Neugewählten die Beschwörung der sechs Artikel von 1541, was aber verhindert werden konnte. Federspiels Gegenkandidat war Generalvikar und Dompropst Franz Rudolf von Salis-Zizers (GV 1683–1692; Propst 1690–1739), ein Angehöriger des Gotteshausbundes. Die von Salis versuchten mit allen Mitteln, die Bestätigung der Wahl Federspiels in Rom zu verhindern. Ohne auf den Druck der von Salis einzutreten, kassierte der Hl. Stuhl die Wahl. Anschliessend ernannte Papst Innozenz XII. (1691–1700) aus eigener Vollmacht Ulrich Federspiel am 1. Dezember 1692 zum Bischof von Chur. Die Konsekration erteilte ihm der Nuntius am 1. März 1693 in der Kathedrale zu Chur. Zwei Jahre später verlieh ihm Kaiser Leopold I. (1658–1705) die Regalien.
Ulrich VII. Federspiel, 1702 in den Freiherrenstand erhoben, setzte die von seinen Vorgängern unternommene Politik der Anlehnung an das Haus Österreich fort. Im Oktober 1717 verkaufte er die in Schwaben gelegene Herrschaft Grossengstingen an das Kloster Zwiefalten. Kurz vor seinem Tod 1728 bot er Kaiser Karl VI. (1711–1740) die bischöflichen Hoheitsrechte im Val Müstair zum Verkauf an; dieses Geschäft wurde jedoch erst unter seinem Nachfolger Josef Benedikt von Rost (1728–1754) nach Ausräumung diverser Differenzen mit dem Gotteshausbund 1762 endgültig abgeschlossen.
Die konfessionellen Spannungen in Bünden dauerten auch unter Federspiel an, so etwa 1693 in Ilanz, wo die Trennung von Gerichtsgemeinden die beiden Konfessionen in Konflikt brachte. Um grössere Auseinandersetzungen zu verhindern, stellte sich der Churer Bischof 1701 einem Schiedsgericht, das den Protestanten freie Religionsausübung in Ilanz zusicherte.
In Liechtenstein kam es 1719 zu Auseinandersetzungen des örtlichen Klerus mit dem Fürsten wegen der Auszahlung des Novalzehnten, welche zur Hälfte bis anhin an den Klerus angegeben worden war, nun aber in vollem Umfang vom Landesfürsten beansprucht wurde. Bischof Ulrich VII. belegte das Schloss in Vaduz und zwei Kapellen mit dem Interdikt. Im Auftrag des Kaisers vermittelte der Bischof von Konstanz, Johann Franz Schenk von Stauffenberg (1704–1740), und erreichte schliesslich, dass die traditionelle Beteiligung des Klerus erhalten blieb.
In Chur hatte Federspiel einen Konflikt zwischen dem Prämonstratenserkloster St. Luzi und dem Abt von Roggenburg zu schlichten. Letzterer versuchte St. Luzi, das 1450 von einer Propstei zu einer Abtei erhoben worden war, zu einer Filiale von Roggenburg zu degradieren. Federspiel verlangte 1712 vom Nuntius die Einsetzung eines Abtes oder dann die Umwandlung der Abtei in ein Diözesanseminar. 1717 ernannte der Hl. Stuhl in der Person von P. Milo Rieger wieder einen Abt für St. Luzi (1717–1725) und bestätigte die jahrhundertealte Selbständigkeit des Klosters.
Im Einverständnis mit dem Churer Bischof erhielt 1705 die Benediktinerabtei Pfäfers das Recht, 11 Pfarreien in ihrer unmittelbaren Umgebung mit eigenen Konventualen zu besetzen.
Während der Verhandlungen um den Verkauf der bischöflichen Herrschaftsrechte im Val Müstair starb Bischof Ulrich VII. von Federspiel unerwartet am 11. Oktober 1729 in Chur. Er wurde in der Kathedrale beigesetzt. Auch sein Episkopat harrt bis heute einer genaueren Untersuchung anhand diverser Quellen.