BAC Bischöfliches Archiv Chur
Bistumsgeschichte (bis 1816)
© Bischöfliches Archiv Chur - Hof 19 - CH 7000 Chur

Streifzug durch die Churer Bistumsgeschichte I

von Dr. theol. Albert Fischer, Diözesanarchivar Sowohl die Anfänge des Christentums in Rätien als auch die Errichtung des Bistums Chur liegen weitgehend im Dunkeln. Der erst 451 nachweisbare Bischofssitz Chur am strategisch wichtigen nördlichen Ausgangspunkt zu den Bündner Alpenübergängen Julier, Septimer und Splügen gehörte nach der Eroberung durch die Römer 15 v. Chr. zuerst zur Provinz Raetia. Bei der Neueinteilung der römischen Provinzen im 4. Jahrhundert wurde Chur römischer Verwaltungssitz und Hauptort der «Raetia prima». Wahrscheinlich Ende des 4. / anfangs des 5. Jahrhunderts wurde von Mailand aus das Bistum Chur gegründet. Als erster historisch nachweisbarer Bischof von Chur gilt Asinio (bezeugt 451). Die Bistumsgrenzen waren zunächst weitgehend deckungs- gleich mit der römischen Provinz der «Raetia prima»; die nördlichen Teile südlich des Bodensees wurden dann im 7. Jahrhundert dem neuen Bistum Konstanz zugeschlagen. Wahrscheinlich seit Beginn der Bistumsgründung gehörte auch der Vinschgau bis und mit Meran zum kirchlichen Sprengel Chur, welcher bis Mitte des 9. Jahrhunderts als Suffragan dem Erzbistum Mailand unterstand. Mit der Eroberung Venetiens durch den Merowingerkönig Theutebert kam Rätien um 536/539 unter fränkische Oberhoheit; die Verfassungs- und Verwaltungsstrukturen aus römischer Zeit blieben daselbst jedoch bestehen. Deren herausragendes Merkmal war die Vereinigung von weltlicher und geistlicher Gewalt in den Händen der einheimischen Familie der Viktoriden (Zacconen) in Rätien. Diese Dynastie erreichte den Höhepunkt ihres Einflusses im 8. Jahrhundert und regierte nach dem Niedergang der fränkischen Herrschaft weitgehend selbständig. Als letzter Vertreter der Viktoriden versah der Churer Bischof Tello (bezeugt 759/60–765) in Personalunion das weltliche Amt des Praeses sowie das geistliche Amt des Bischofs und hatte entsprechend die Gesamtherrschaft über Rätien inne. Die feste Eingliederung Rätiens in das karolingische Imperium begann nach der Eroberung des Langobardenreichs 773/74 durch Karl den Grossen und der stärkeren Bindung der Alemannen an das Frankenreich. Nach 806 führte Karl der Grosse in Rätien die karolingische Grafschaftsverfassung ein; trennte die geistliche und weltliche Gewalt und damit verbunden Bistumsgut von Königs- und Grafschaftsgut. Diese «divisio» kam einer Neuordnung der Besitz-, Macht- und Herrschafts- verhältnisse in Rätien gleich; sie beendete die frühmittelalterliche Churer Bischofsherrschaft und führte zu einem erheblichen Verlust von bischöflichem Kirchengut. In der Klageschrift des Churer Bischofs Viktor III. (bezeugt 822/23–831) gegen die Säkularisationen unter Karl dem Grossen und Ludwig dem Frommen zur Ausstattung des neu geschaffenen Grafenamtes in Rätien wird deutlich, dass im 9. Jahrhundert bereits ein reges kirchliches wie klösterliches Leben vorherrschte und eine ausgebaute Pfarreiorganisation vorlag; zu den frühen Kanonissenstiften bzw. Klöstern zählen die Nieder- lassungen in Cazis, Mistail, Schänis, Disentis, Pfäfers und Müstair. In Folge der Zuteilung Rätiens im Vertrag von Verdun 843 an das ostfränkische Reich unter Ludwig dem Deutschen kam das Bistum Chur von Mailand weg und wurde als Suffragan bis 1803 der Kirchenprovinz Mainz eingegliedert. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zirkumskription des Bistums Chur zwischen dem 8./9. Jahrhundert und 1816 • das Gebiet des heutigen Kantons Graubünden (ohne das Puschlav [zum Bistum Como]) • das Urserntal zwischen Oberalpass und Passhöhe der Furka • die nördlichsten Teile des heutigen Kantons Glarus • die südlichen Teile des heutigen Kantons St. Gallen (Linthebene, Sarganserland) • das Rheintal bis zum Hirschensprung (Rüthi) einschliesslich der obertoggenburgischen Gemeinde Wildhaus • das Gebiet des seit 1719 bestehenden Fürstentums Liechtenstein • das Gebiet des südlichen Vorarlbergs bis und mit Götzis • das Paznauntal • der obere und untere Vinschgau • die nördlichen Teile des Burggrafenamts mit der Stadt Meran (Grenze: Einfluss der Passer in die Etsch) • rechte Talseite des Passeiertals (bis und mit Gemeinde St. Martin in Passeier) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der geostrategischen Lage des Churer Bischofssitzes am Knotenpunkt der Passrouten über die rätischen Alpen gewannen auch die Churer Bischöfe nach dem Einbruch durch die «divisio» im 10. / 11. Jahrhundert wieder kräftig an Bedeutung und Einfluss. Mittels königlichen Schenkungen und umfangreichen Privilegien an die Bischöfe, vor allem unter Kaiser Otto I., wurde die Grundlage zu einer feudalen geistlichen Herrschaft auf dem Territorium des Bistums Chur geschaffen (Hochstift); dazu kamen Münz-, Zoll- und Steuer- rechte. Das hervorragende Einvernehmen zwischen den Bischöfen und dem deutschen Königtum hielt bis zum Investiturstreit an; dieser führte dann auch in Chur zu einem Wechsel von päpstlichen und königlichen Parteigängern unter den geistlichen Amtsträgern. Auch gegenüber den Staufischen Herrschern im 12. Jahrhundert, in deren Gefolge die Churer Hirten wiederholt auf Reichs- und Hoftagen anzutreffen waren, blieb die Gesinnung kaiser- und reichstreu. Neben seinen Reichsdiensten gilt Bischof Adalgott (1151–1160) auf Bistums- ebene als herausragende Persönlichkeit; er war wahrscheinlich der erste Bauherr der heutigen Kathedrale (Bauzeit zwischen 1150 und 1272) und ein eifriger Reformer des monastischen Lebens. 1170 befreite Kaiser Friedrich I. Barbarossa den Churer Bischof Egino (1163–1170) vom Reichs- und Hofdienst die Geburtsstunde der Churer Oberhirten als geistliche Reichsfürsten (bis 1806). Die Bestrebungen zur Herrschaftsverdichtung führten auf regionaler Ebene zunehmend zu Konflikten und Fehden zwischen den Churer Bischöfen und verschiedenen bischöflichen Vögten und Lehensträgern, wie den Familien Matsch, Werdenberg und Toggenburg. Dessen ungeachtet gelangen im 12. / 13. Jahrhundert weitere Gründungen wichtiger monastischer Gemeinschaften: die Prämonstratenserniederlassungen in St. Luzi in Chur und in Churwalden, das Johanniterpriorat in Feldkirch sowie männliche wie weibliche dominika- nische Ordensgemeinschaften in Chur, Weesen, Bludenz und Algund. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ausbildung des Hochstifts Chur (weltliches Herrschaftsterritorium der Churer Bischöfe) seit dem 12. Jahrhundert Auf dem Territorium des Bistums Chur: • die Stadt Chur (bis 1464) und der bischöfliche Hof (bis 1803) • die «Vier Dörfer» (Igis, Zizers, Trimmis und Untervaz) die Kerngebiete lagen an den Nord-Süd-Achsen entlang der Julier-, Septimer- und Splügenpassroute: also die Talschaften Domleschg, Schams, Rheinwald, Oberhalbstein, Albulatal, Bergell, Oberengadin • Münstertal • Herrschaft Flums • Streubesitz in der Surselva, im Unterengadin und im Vinschgau Ausserhalb des Bistums Chur: • im Hochmittelalter vorübergehend Chiavenna und Bormio • Streubesitz um Landeck • Herrschaft Grossengstingen (ca. 937–1694/1717) Burgen und Verwaltungssitze (neben dem Hof in Chur): 30 (im 15. Jh.) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Eine neue Epoche begann im 14. Jahrhundert mit der immer stärkeren Anlehnung der Churer Bischöfe an Österreich, der Intensivierung des habsburgischen Einflusses im rätischen Raum sowie den Autonomie- bestrebungen der Stadt Chur und der ländlichen Gerichtsgemeinden. Es bildeten sich neue übergreifende politische Organisationsformen, wie der Gotteshausbund (1367), der Obere Bund (1395/1424) und der Zehngerichten- bund (1436). Der Wandel von der feudalen zu einer dualistisch strukturierten Bischofsherrschaft durch eine landständische Ordnung war unaufhaltsam. Sich mehrende Verkäufe und Verpfändungen unter Bischof Siegfried von Gelnhausen (1298–1321), insbesondere dann die häufige Ortsabwesenheit des Churer Bischofs Peter Gelito (1356–1368) und die durch ihn an österreichische Herzöge gegen ein Jahrgeld übergebenen landesherrlichen Rechte samt Einkünften zwangen das Churer Domkapitel, die Dienstleute, die bischöflichen Talgemeinschaften Domleschg, Schams, Oberhalbstein, Bergell, Ober- und Unterengadin sowie die Stadtgemeinde Chur zu einem aus der Not erwachsenen Zusammenschluss gegen den Bischof mit der Absicht, keine weiteren fremden Bistums- und Hochstiftsverwalter zu akzeptieren sowie willkürliche Veräusserungen von Gütern des Gotteshauses (ohne ihre ausdrückliche Zustimmung) inskünftig zu verhindern. Ziel war die land- ständische Mitwirkung an der bischöflichen Landesherrschaft, welche trotz Einschränkungen die zum Teil erfolgreichen Autonomiebestrebungen der Stadt Chur gegenüber dem Bischof und der nicht verwiklichte Wunsch der Stadt nach Reichsfreiheit (freie Reichsstadt) nach 1464 sind beispielhaft bis zur Reformation intakt blieb. Der Einfluss der österreichischen Herzöge reichte bis hin zu neuen Kloster- stiftungen: so war die Gründung des Klarissenklosters in Meran (1309) eine Stiftung des Tiroler Landesfürsten bzw. seiner Gemahlin. Ferner gelangen im 14. Jahrhundert weitere franziskanische Niederlassungen auf Diözesangebiet (Viktorsberg und Valduna). Die politischen Spannungen im Bistum zwischen habsburgfreundlichen Ober- hirten und den einzelnen Bünde hielten auch im 15. Jahrhundert an und eskalierten im Schwabenkrieg 1499. Während der Gotteshausbund damals wenigstens für kurze Zeit gestärkt aus den Kriegshandlungen mit Österreich hervorging, konnte sich Bischof Heinrich von Hewen (1491–1505) nicht gegen die aufgrund seiner Abwesenheit eingesetzte vierköpfige Regentschaft über das Hochstift Chur durchsetzen, übertrug 1504 die weltliche Verwaltung des Bistums dem Churer Domkapitel, welches seit 1448 bis 1806 das freie Bischofswahlrecht besass, und willigte in die Bestellung eines Diözesan- administrators in der Person Paul Zieglers ein. Trotz der instabilen politischen wie prekären finanziellen Verhältnisse der bischöflichen Herrschaft zeigten sich am Ende des Spätmittelalters im Bistum Chur erste Ansätze einer religiös- kirchlichen Erneuerung. Heinrich von Hewen hielt 1492 eine Diözesansynode ab, deren Statuten weitgehend mit jenen der Konstanzer Synode von 1483 übereinstimmten. Sie zielten vor allem auf eine Klerusreform, von deren Umsetzung jedoch wenig zu spüren war. 1497 veranlasste Hewen zudem die Herausgabe des ersten gedruckten Missale Curiense, 1503 auch eines Rituale Curiense. Am Ende des 15. Jahrhunderts bestanden im Bistum in den acht Dekanten 183 Pfarreien mit über 280 Kaplaneien. Vor dem Hintergrund der Machtübernahme der Habsburger, des Herrschaftswandels, des bischöflichen Machtverlustes und magelhaften Führungstils oft abwesender Hirten, der kommunalen Verfestigung autonom agierenden (Gerichts-) Gemeinden und der Ausformung neuer politischer Führungsschichten in Rätien bzw. in dem neuen Gebilde der «Gemeinen Drei Bünde» (1471–1797) bildete sich um 1500 allmählich eine Plattform für die Ausbreitung des reformatorischen Gedankenguts. Den nach 1520 einsetzenden konfessionellen Umwälzungen zeigte sich Bischof Paul Ziegler (1509–1541) nicht gewachsen. Der Ausbruch der Reformation in Bünden führte zum Aufstand gegen die weltliche Herrschaft des Churer Bischofs und zu seiner Entmachtung als Landesherr. Die «Ilanzer Artikelbriefe» von 1524 und 1526 stärkten nicht nur die Autonomie der Gemeinden, sondern befreiten diese von Zehntabgaben und räumten ihnen das Pfarrwahlrecht sowie die Absetzung eines Geistlichen ein. Die bischöfliche Herrschaft reduzierte sich auf den Churer Hofbezirk, auf die im Vinschgau gelegene Feste Fürstenburg, die Herrschaft Grossengstingen in Schwaben und auf Reste in Graubünden (Münstertal, Obervaz, Fürstenau im Domleschg). Bischofssitz blieb trotz der protestantisch gewordenen Stadt immer Chur. Der Reformationsverlauf in Bünden zog sich aufgrund der starken Autonomie der Gemeinden bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts hin, wobei weite Gebiete des Gotteshaus- und Zehngerichtenbundes sich spätestens in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts für das reformierte (zwinglianische) Bekenntnis entschieden. Auch im Dekanat «Unter der Landquart» wurden 11 Pfarreien evangelisch (Herrschaften Werdenberg und Sax). Katholisch blieben die Mehrheit des Oberen Bundes, ferner das Urserntal, das Sarganserland, das Linthgebiet, das Territorium des Fürstentums Liechtenstein, Vorarlbergs und Tirols. Von den um 1525 bestehenden 191 Pfarreien wechselten 73 (davon 62 in Bünden) zum neuen Glauben. Für eine dringend notwenige innerkirchliche Reform war die bedrängte wie geschwächte Churer Bistumsleitung nach dem Konzil von Trient (1545–1563) noch nicht gerüstet, sondern bedurfte externer Hilfestellungen seitens des Mailänder Erzbischofs und Kardinals Carlo Borromeo und weiterer apostolischer Sondergesandten. Erst nach 1590 setzten unter Druck von aussen erste bischöfliche Reformbestrebungen ein; wie notwendig diese primär im Klerus und in der weitgehend vernachlässigten (Sakramenten-)Pastoral waren, zeigen die Auswertungen der Visitiation von 1595 in den katholisch gebliebenen Gebieten der Dekanate Walgau und Vinschgau. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts setzten dann bistumseigene Reformkräfte klare Zeichen zum Willen einer innerkirchlichen Erneuerung. Als erster Churer Reformbischof ist Johann V. Flugi von Aspermont (1601–1627) zu nennen, dessen eindeutige Reformbestrebungen schriftlichen Niederschlag in den 1605 gedruckten «Decreta et Constitutiones» fanden und beim diözesaneigenen Klerus beginnen mussten. Die «Decreta» dienten gleichzeitig als wichtiges Ersatzinstrument für eine im Bistum Chur schon aus finanziellen wie auch aus politischen Gründen in nachtridentinischer Zeit nie durchgeführten Diözesan- synode. Nicht nur die bischöfliche Wirkungszeit Johanns V., sondern auch die Amtszeiten seiner beiden Nachfolger Joseph Mohr (1627–1635) und Johann VI. Flugi von Aspermont (1636–1661) waren überschattet von den «Bündner Wirren» im Freistaat der Drei Bünde, einer Zeit der gefährlichen Bündnispolitik mit den angrenzenden Mächten, Landes internen Parteienkonfikten und sich häufenden Strafgerichten, welche nicht zuletzt den Churer Bischof betrafen (1618). Unter dem zeitweiligen österreichischen Schutz gelangen 1622/23 in Lindau bzw. Chur Verträge, welche nicht nur die Rückerstattung der verlorenen Güter und Herrschaftsrechte sowie die freie Bischofswahl garantierten, alle seit 1524/26 gegen Bistum und Hochstift gerichteten Artikel für null und nichtig erklärten, sondern auch dem Bischof seine kirchlichen Jurisdiktionsrechte zurückgaben, freie katholische Glaubensausübung und die Tätigkeit kirchlich anerkannter Orden in Bünden erlaubten. Aufgrund dieser Bestimmungen begann 1622 die grossmehrheitlich segensreiche Wirksamkeit der Kapuziner in Bündner Pfarreien. Ferner konnten die Churer Bischöfe auch auf dem Territorium der Drei Bünde Visitationen durchführen; eine Gesamtvisitation des Bistums Chur gelang unter Johann VI. zwischen 1638 und 1643. Die Hoffnung auf vollständige Restitution der durch die Reformation verlorenen bischöflichen Güter und Rechte blieb hingegen unerfüllt, da hierfür die Rückendeckung der Grossmächte ausblieb. Wenigstens gelang 1636 die Wiederansiedlung der Prämonstratenser in St. Luzi in Chur, welche während fast 100 Jahren in der dem Kloster inkorporierten Pfarrei Bendern weilten, kurzzeitig auch die Wiedereröffnung des 1538 geschlossenen Dominikanerklosters St. Nicolai in der Stadt Chur (bis 1653) und die von Bludenz aus durch Dominikanerinnen gelungene Neuansiedlung in Cazis. Ferner kamen im Laufe des 17. Jahr- hunderts Gründungen von Kapuzinerklöstern in Meran, Schlanders, Feldkirch, Bludenz und Mels zustande. In der durch das Konzil von Trient im «Seminardekret» von 1563 angestossenen Reform der Priesterausbildung setzte der Jesuitenorden bis 1773 klare Akzente, indem er mittels eines ganzen Netzes von Jesuiten- kollegien und -universitäten in Europa dem künftigen Weltklerus die Möglichkeit zu einem fundierten Studium bot. Auch die Churer Alumnen waren bis 1649/80 gezwungen, ausschiesslich ausserhalb der Bistumsgrenzen an Bildungszentren der Società Jesu nördlich oder südlich der Alpen zu studieren; erst Mitte des 17. Jahrhunderts gelang unter Bischof Johann VI. nach langem Hin und Her eine entsprechende Niederlassung in der Stadt Feldkirch (Jesuitenkolleg mit Gymnasium). Im Zuge der Seelsorgereform teilte man alte Grosspfarreien in kleinere selbständige Pfarrsprengel auf. Im Zeitalter des Barocks entstanden vielerorts teils neue oder teils stark umgebaute sowie künstlerisch reichlich ausgestattete Gotteshäuser. Parallel dazu förderten Seelsorger, vor allem die Kapuziner, neue Formen barocker Volksfrömmigkeit als klares Abbild des wieder erstarkten katholischen Glaubens. Im Laufe der Amtszeit Johanns VI. konnten die politischen wie konfessionellen Differenzen in Bünden mehrheitlich friedlich beigelegt werden ein von der 1586 gegründeten Nuntiatur in Luzern lanciertes «Quasibistum» Disentis, dem 14 Pfarreien des Dekanats Surselva zugeordnet werden sollten, war zum Scheitern verurteilt –, so dass seine beiden Nachfolger in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts (Ulrich VI. de Mont [1661–1692] und Ulrich VII. von Federspiel [1692–1728]) in ruhigeren Bahnen das Bistum Chur zu führen vermochten. Rekatholierungsversuche im Prättigau und Unterengadin waren früh gescheitert und mussten dem Klima eines konfessionellen «Nebeneinanders» in Bünden Raum geben. Den Churer Bischöfen erlaubte diese Situation einerseits (nach einem längeren Unterbruch infolge der reformatorischen Wirren), sich als legitime geistliche Reichfürsten wieder vermehrt auf dem Parkett der Reichs- politik zurückzumelden und sich auf den seit 1664 regelmässig zu Regensburg einberufenen Reichstagen würdig vertreten zu lassen. Andererseits stand es im Interesse ihrer überregionalen Stellung, die eigene Churer Residenz auf dem Hof nicht nur zu sanieren, sondern nach gelungenem Abbau eines massiv drückenden Schuldenberges ihre Sitze in Chur und im oberen Vinschgau die Feste Fürstenburg – standesgemäss ausbauen zu lassen. Die Zeit des Barock als eine Epoche wiederaufblühender katholicher Kultur zwischen Konfessionalisierung und Aufklärung darf nicht darüber hinweg- täuschen, dass auch auf dem Territorium des Churer Bistums in unrühmlicher Komplizenschaft mit evangelischen Gemeinden diverse Wellen von Hexen- verfolgungen zu verzeichnen sind, welche, wenn auch vor weltlichen Gerichten durchgeführt, von kirchlicher Seite viel zu lange Unterstützung fanden oder geduldet wurden. Eine deutliche Kehrtwende in diesem verwerflichen Verhalten, das unzähligen unschuldigen Menschen (in der Mehrzahl Frauen) das Leben kostete, war erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts zu spüren. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der traditionell enge wie zeitweilig auch vertraglich abgesicherte Anschluss der Churer Bischöfe an das Haus Österreich einer schweren Belastung ausgesetzt. Johann Baptist Anton von Federspiel (1755–1777) und Franz Dionys von Rost (1777–1793) standen nicht nur in kritischer Distanz zu den Strömungen der Aufklärung, sondern sahen sich alsbald im Kampf gegen das aufgeklärte Staatskirchentum Maria Theresias und Josephs II., welches vor allem unter Bischof von Rost in den österreichischen Bistumsanteilen in Tirol und Vorarlberg hart zu spüren war und folgeschwere Konsequenzen nach sich zog. Von Rost musste die meisten staatlichen Reformen und Massnahmen, die Kaiser Joseph II. zwischen 1781 und 1789 in atemberaubendem Tempo erliess, hinnehmen, darunter die Klosteraufhebungen im Vinschgau und Burggrafenamt (Klarissen in Meran, Kartäuser im Schnalstal, Dominikanerinnen in Algund, Hieronymitaner am Josephsberg ob Forst) sowie in Vorarlberg (Klarissen in Valduna, Minoriten auf dem Viktorsberg). Von Anfang an zäh und letztlich wenig «ertragsreich» verlief hingegen das josephinische Pfarreieinrichtungsgeschäft. Das Bestreben Josephs II., auch im Westen Österreichs die Landes- mit den Diözesangrenzen in Übereinstimmung zu bringen (Diözesanregulierung) und die österreichischen Teile des Bistums Chur Dekanate Vinschgau und Walgau mit den vorarlbergischen Teilen der Bistümer Konstanz und Ausburg zu einem neuen Bistum Bregenz zusammenzuführen, verlief zu Lebzeit des Kaisers erfolglos und die Pläne verschwanden in den Schubladen der Innsbrucker bzw. Wiener Amtsstuben. Der josephinische Grundsatz hingegen, künftig keinen ausländischen Bischof auf österreichischem Territorium zu dulden, blieb virulent und wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts nach dem Zusammenbruch der alten Ordnung im Reich (Säkularisation 1802/03, Untergang des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation 1806) umgesetzt. Per Breve vom 27. Januar 1816 wurden die Churer Dekanate Vinschgau und Walgau (ohne Liechtenstein) vom Bistum Chur abgetrennt und Brixen bzw. Trient zugeordnet in materieller wie ideeller Hinsicht ein herber Verlust für das bereits durch die Reformation geschmälerte Bistum, welches damit in seinem historischen Umfang betrachtet zu seinem Ende kam. Erst die umfangreiche Neuordnung der Diözesen in Deutschland und der Schweiz verschafften Chur 1819 mit dem Zuwachs der «Schweizer Quart» des 1821/27 untergegangenen Bistums Konstanz eine beträchtliche Erweiterung und setzt damit den zeitlichen Beginn zu einer Churer Bistumsgeschichte in neuer Zirkumskription. Nachdem Chur 1816 seine ausserschweizerischen Gebiete (Vorarlberg und Vinschgau) bis auf Liechtenstein verloren hatte - die in Österreich gelegenen Teile kamen 1808 provisorisch und 1816/18 endgültig an Brixen und Trient -, erhielt die geschrumpfte Diözese 1819 fast sämtliche Gebiete der “Schweizer Quart” des Bistums Konstanz, das 1821/27 aufgelöst wurde, zur Administration. Während der Stand Schwyz sich bereits 1824 definitiv dem Bistum Chur anschloss, führten Verhandlungen mit den übrigen Urkantonen nie zum Erfolg, so dass Uri (ohne Urserntal) sowie Ob- und Nidwalden, aber auch Zürich und Glarus bis heute nur provisorisch dem Churer Sprengel zugeordnet sind. Andere ehemals konstanzische Gebiete, also die Kantone Bern, Luzern, Zug und Solothurn, fielen 1828, Thurgau und Aargau 1830 an das ebenfalls neu umschriebene Bistum Basel. Nach der Aufhebung der Fürstabtei St. Gallen durch die Regierung von St. Gallen (1805) wurde 1823 von Rom ein Doppelbistum Chur - St. Gallen errichtet; in der Gallusstadt amtete ein eigener Generalvikar. Bis 1836 wurde das Gebiet der ehemaligen Fürstabtei, der Stadt St. Gallen und die dazu gehörenden Gemeinen Herrschaften in Personalunion mit Chur verwaltet, aufgrund wachsenden Widerstandes jedoch 1847 getrennt und St. Gallen zu einer selbständigen Diözese erhoben. 1867 trat schliesslich das Bistum Como die Pfarreien Brusio und Poschiavo an Chur ab, so dass seit 1869 der gesamte Kanton Graubünden dem Churer Bischof untersteht. Das heutige Churer Diözesangebiet umfasst mit den oben genannten Administrationsgebieten nach der Abtrennung Liechtensteins (1997 zum Erzbistum Vaduz erhoben) 12’272 Quadratkilometer mit insgesamt 307 Pfarreien (unterteilt in 3 Bistumsregionen [Graubünden, Urschweiz, Zürich- Glarus] mit 16 Dekanaten). zum zweiten Teil (1816/19 bis zur Gegenwart)
Neuzirkumskription im 19. Jahrhundert Von den Anfängen bis ins 9. Jahrhundert Bischöfliche Herrschaft im Mittelalter (10.-15. Jahrhundert) Reformation und Katholische Reform (16. / 17. Jahrhundert) 18. und 19. Jahrhundert (bis 1816) Bistümer der Schweiz um 2000 Karte 6 Bistum und Hochstift [violett] um 1500 Karte 2 Bistum vor 1800 [blau = reformiert] Karte 4 Albert Fischer, Das Bistum Chur, Band 1, Konstanz 2017 Bistums- und Dekanatsgrenzen  (bis 1816) Karte 1
Freistaat der Drei Bünde (bis 1797) Karte 3 Konfessionsverhältnisse im 17. Jh. Karte 5
Albert Fischer Das Bistum Chur Band 1: Seine Geschichte von den Anfängen bis 1816 448 Seiten, mit 252 Abbildungen Konstanz-München 2017 Preis: 49.– Euro ISBN 978-3-86764-807-3 Zu beziehen beim UVK-Verlag oder in jeder Buchhandlung.